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Working Holiday Visum
Stray NZ Mt Roy Wanaka 1300

Tipps und Infos zur Beantragung des Visums

 

Ein Jahr in Neuseeland zu leben und zu arbeiten ist für junge Leute mit einem “Working Holiday Visum" unter ganz ähnlichen Voraussetzungen möglich wie in Australien. Im Folgenden möchten wir euch das "Working Holiday Scheme" Aotearoas kurz vorstellen.

Bitte beachtet, dass diese Seite von uns nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurde, wir aber für die Richtigkeit der hier genannten Informationen keinerlei Gewähr übernehmen können. Verbindliche Auskünfte kann nur Neuseelands Einwanderungsbehörde erteilen.

Seit Oktober 2019 muss bei diesem Visum eine Touristensteuer in Höhe von 35 NZ$ entrichtet werden, die zusammen mit der Visa-Gebühr (unten) erhoben wird.
Weitere Infos dazu unter "Touristensteuer".

Voraussetzungen für ein "Working Holiday Visum" in Neuseeland

Einjährige Arbeitsvisa für junge Leute werden unter dem "Working Holiday Scheme" (WHS) New Zealand vergeben. Hierbei handelt es sich um (meist bilaterale) Abkommen zwischen bestimmten Ländern und der Neuseeländischen Regierung.
 

Beantragung

Wer sich für Work & Travel in Neuseeland interessiert, muss für die Beantragung des Visums folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • 18 - 30 Jahre (die Beantragung muss vor dem 31. Geburtstag erfolgen, die Einreise ist auch danach möglich)
  • Deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Kinder mit ins Land genommen werden
  • Der Reisepass muss bis mindestens 3 Monate nach der geplanten Rückreise gültig sein
  • Die Einreise muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum des Visums erfolgen.
  • Das Visum ist ab dem Einreisetag für 12 Monate gültig und berechtigt zu mehrmaligen Ein- und Ausreisen
  • Das „Working Holiday“ Visum wird nur einmal im Leben ausgestellt
  • Der Urlaub und das Reisen in Neuseeland sollte bei deinem Aufenthalt im Vordergrund stehen, nicht die Arbeit
  • Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 280 NZ$ (Stand: April 2022)
  • Die Beantragung kann, anders als beim WHV für Australien, auch in Neuseeland erfolgen

Die Teilnahme am Neuseeländischen Working Holiday Scheme ist natürlich auch für nicht-deutsche Staatsbürger möglich. Eine Liste aller Partnerländer und der jeweiligen Voraussetzungen findet sich auf der Seite der Neuseeländischen Einwanderungsbehörde, hier.

Bei Einreise muss außerdem folgendes nachgewiesen werden:

  • Nachweis von mindestens 4200 NZ$ (bspw. Kontoauszug)
  • Rückflugticket oder zusätzlicher Nachweis über genügend Geldmittel für einen Rückflug
  • Nachweis über eine gültige Auslandskrankenversicherung für Neuseeland 

Die Kontrolle der Nachweise erfolgt stichprobenartig bei der Einreise.

 

Beantragung

Working Holiday Visa können nur online beantragt werden.

Einwanderungs- und Visumsportal (Immigration New Zealand)

Auf der Internetseite von Immigration New Zealand (INZ), der neuseeländischen Einwanderungsbehörde, muss man sich zuerst registrieren, also ein Login und Passwort anlegen. Man erhält eine automatisch generierte Bestätigungsmail und kann sich danach einloggen. Als registrierter Nutzer hat man nun Zugriff auf die „Online Services“. Mit einem Klick auf „Working Holiday“ gelangt man zum Online-Formular für das WHS Visum.

 

Das Ausfüllen des Online-Fragebogens ...

... für das Working Holiday Visum kann durchaus etwas dauern. Nimm dir Zeit, alles in Ruhe durchzulesen und zu beantworten, denn auch unbeabsichtigte Falschaussagen können zur Ablehnung des Visums führen!

Dieses Formular muss in englischer Sprache ausgefüllt und abgeschickt werden. Abgefragt werden hier Daten zur Person, Gesundheitszustand, berufliche Qualifikation und in welchem Sektor man arbeiten möchte.

Als Identifikation müssen die Daten aus dem Reisepass eingegeben werden, sowie die Daten eines zweiten Dokumentes. Man hat hier die Wahl zwischen Personalausweis, Führerschein oder Geburtsurkunde. Mit "submit" wird das Formular abgeschickt.

Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 280 NZ$ ist nur online mit Kreditkarte (VISA oder Mastercard) möglich.

 

Wir empfehlen, ...

... einen Flug immer erst nach erfolgreicher Visumsbeantragung zu buchen!

 

Im Anschluss an die Bezahlung erhält man eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass man den Status der Bearbeitung jederzeit online abfragen kann. Da das Visum online beantragt wird, ist es egal, wo auf der Welt man sich gerade aufhält.
Im Normalfall wird das Working Holiday Visum als eVisa bereits innerhalb weniger Tage ausgestellt. Alle nötigen Informationen sind nun direkt im INZ-Online-Account abrufbar.

 

EB Working Holiday800© Foto: Eline Bakker

 

Vor Abflug druckt man sich das eVisa aus und zeigt dieses bei der Einreise in Neuseeland zusammen mit dem Pass vor. Die Daten werden im Computer mit den Daten der Einwanderungsbehörde abgeglichen und man kann ohne weiteren bürokratischen Aufwand einreisen. Als Nachweis der Arbeitserlaubnis vor Ort genügt ebenfalls ein Ausdruck der Visa-Unterlagen, meist in Verbindung mit der Steuernummer.

Allgemeiner Hinweis: Der Antrag kann künftig nicht mehr beim Visa Application Centre in Hamburg eingereicht werden, da das Büro im Februar 2017 geschlossen wurde. Visa können somit nur noch - wie oben beschrieben - per Internet beantragt werden.

Weitere Informationen

Anders als in Australien ist es mit dem Working Holiday Visum in Neuseeland prinzipiell erlaubt, bis zu 12 Monate für den gleichen Arbeitgeber zu arbeiten. 

WHV-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes bis zu sechs Monate lang an Hochschul-, Bildungs- oder Sprachkursen teilnehmen.

Das Working Holiday Visum beinhaltet standardmäßig eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 12 Monaten am Stück. Visum-Inhaber können innerhalb des Gültigkeitszeitraums unbegrenzt in Neuseeland ein- und ausreisen. Die Gültigkeit des Visums verlängert sich allerdings nicht, wenn man Zeit außer Landes verbringt.

"Working Holiday" Visum-Inhaber können im Gültigkeitszeitraum jederzeit ihren Aufenthaltsstatus vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für eine andere "Permit" erfüllen. Andere Visumsformen sind zum Beispiel Studentenvisa, Spouse-Visa, Sponsorship-Visa oder längerfristige Arbeitsvisa. Eine Statusänderung auf ein Besuchervisum muss außerhalb Neuseelands erfolgen. Ein "WHV"-Inhaber kann also seinen Aufenthalt nicht mit einem normalen Besuchervisum verlängern, ohne zwischendrin das Land zu verlassen.
 

Verlängerung

Anders als in Australien ist es in Neuseeland (außer für britische Staatsbürger) nicht möglich, sein Visum um weitere 12 Monate zu verlängern. 
Aber: Wer mindestens 3 Monate in der Landwirtschaft, im Weinanbau oder im Gartenanbau arbeitet, kann sein Visum mit einem entsprechenden Antrag um 3 Monate verlängern.

Biosecurity

Als Inselstaat mit einer einzigartigen Flora und Fauna nimmt Neuseeland seine Einfuhrgesetze sehr ernst. Achte bei der Einreise darauf, dass du keine frischen Lebensmittel und keine neuseelandfremden Samen, Keime oder andere Naturprodukte einführst. (Arriving in New Zealand Infoseite)
Die Einhaltung der Vorschriften wird mit Spürhunden geprüft und Verstöße können mit saftigen Geldstrafen geahndet werden. Wenn du dir unsicher bist, gib lieber ein Lebensmittel zu viel als eines zu wenig auf deinem Einfuhrbogen an.
 

Ablehnung des Visums

Obwohl es selten vorkommt, ist es natürlich prinzipiell möglich, dass die Einwanderungsbehörde aus den unterschiedlichsten Gründen die Ausstellung eines Working Holiday Visums verweigert. In einem solchen Falle ist die Antragsgebühr dennoch nicht erstattbar.

 

Mehr zu "Working Holidays" bei Reisebine

Viele weitere Infos zur praktischen Gestaltung deines Working Holidays in Neuseeland findest du auf unseren Seiten, zum Beispiel hier:

Da sich Neuseeland und Australien in Kultur und Lebensstil sehr ähnlich sind, können auch viele unserer Australientipps hilfreich bei der Vorbereitung eines Working Holiday Aufenthalts in Neuseeland sein. Umfangreiche Tips und Informationen zur Jobsuche, Arbeitskleidung etc. findet ihr auch auf unserem Reisebine-Themenportal unter: Work & Travel Australien

 

Weiterführende Links im Netz

zusammengestellt von Doreen Lehmann und Eline Bakker (aktualisiert im Oktober 2018, NL)
© Foto: Tourism NZ / Adam Bryce (oben), Eline Bakker (alle anderen)

 

 

 

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